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BFH Urteil v. - III R 96/85 BStBl 1988 II S. 655

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6EStG § 7

1. Zeitnahes Ausfüllen des Vordrucks zum Nachweis von Bewirtungskosten - 2. Berechnung des nichtabziehbaren Teils der Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb bei Abzug erhöhter Absetzungen

Leitsatz

1. Die nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 EStG zum Nachweis von Bewirtungsaufwendungen erforderlichen Angaben müssen auf dem amtlichen Vordruck zeitnah eingetragen werden. Das Ausfüllen des Vordrucks erst nach Ablauf des Geschäftsjahres genügt jedenfalls nicht.

2. Nutzt ein Unternehmer seinen zum Betriebsvermögen gehörenden PKW auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, so bleiben für die Berechnung der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben Sonderabschreibungen - hier nach § 14 BerlinFG - außer Betracht. Im übrigen ist der anteilige Absetzungsbetrag jedoch nach denselben Grundsätzen zu ermitteln wie der ergebniswirksame Teil der AfA; es gelten insbesondere dieselbe Bemessungsgrundlage und dieselbe Nutzungsdauer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 655
ZAAAA-92626

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