BMF-Schreiben zu § 3 Nr. 72 EStG steht noch aus
Krisenbewältigung und Steuerrecht
Krisen hinterlassen ihre Spuren. Aktuell sind es die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die viele Unternehmen in Deutschland in finanzielle Schwierigkeiten gebracht haben. Bei (nur) drohender Zahlungsunfähigkeit hat der Unternehmer seit Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) am die Wahl zwischen verschiedenen Verfahren zur Bewältigung seiner Krise. Zu dem Insolvenzverfahren mit seinem Werkzeug Insolvenzplan nach der Insolvenzordnung sind mit dem StaRUG der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen mit seinem Werkzeug Restrukturierungsplan und die Sanierungsmoderation mit ihrem Werkzeug Sanierungsvergleich hinzugetreten. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtswirkungen dieser Verfahren kann die Entstehung oder der Wegfall von Steuertatbeständen, die ein Insolvenzverfahren verursachen würde, durch die Anwendung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens oder der Sanierungsmoderation vermieden werden. Kahlert erläutert , worin diese steuerlichen Vorteile bestehen.
Hintergrund der mit dem Jahressteuergesetz 2022 gesetzten steuerlichen Anreize für die Anschaffung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen ist die Klimakrise und der zu ihrer Bewältigung erforderliche Ausbau der erneuerbaren Energien. Nachdem Lindtner/Urban schon in NWB 5/2023 die neuen Besteuerungsregeln für Photovoltaikanlagen vorgestellt haben, greifen Fietz/Mayer das Thema in dieser NWB-Ausgabe erneut auf. Ab befassen sie sich ausschließlich mit der Vielzahl an Zweifelsfragen, die sich aus der praktischen Umsetzung der neuen Regelungen ergeben, setzen sich im Detail mit den verschiedenen Problemstellungen zu § 3 Nr. 72 EStG und § 12 Abs. 3 UStG auseinander und geben praktische Lösungshinweise. Schon berücksichtigt haben sie dabei das finale BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen vom , das gegenüber dem Entwurfsschreiben vom nochmals nachgebessert wurde. Bleibt zu hoffen – so das Fazit der Autoren –, dass das BMF ein gleichermaßen praxisorientiertes Schreiben für die drängenden Fragen zu § 3 Nr. 72 EStG veröffentlicht.
Durch Art. 21 des Jahressteuergesetzes 2022 werden punktuelle Änderungen im reformierten Teil des Grundsteuergesetzes vorgenommen, die die Ermäßigung der Grundsteuermesszahlen und die dem Steuerpflichtigen obliegende Anzeigepflicht betreffen. Im Hinblick auf eine Messzahlenermäßigung von 25 % bei Wohngrundstücken hat die zutreffende Sachbehandlung erhebliche Auswirkungen auf die spätere Grundsteuerfestsetzung im Einzelfall. Eisele stellt daher die Anpassungen des Grundsteuergesetzes hinsichtlich der Ermäßigung der Steuermesszahlen und der Anzeigepflicht vor.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2023 Seite 657
BAAAJ-35090