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Buchführung | Schätzung eines Unsicherheitszuschlags bei Betriebsausgaben
Weist der Steuerpflichtige seine Betriebsausgaben nicht durch Belege nach, darf das Finanzamt im Wege der Schätzung nach § 162 Abs. 2 Satz 1 AO einen pauschalen Unsicherheitsabschlag vornehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige nicht verpflichtet gewesen sein sollte, seine Betriebsausgaben aufzuzeichnen und entsprechende Belege aufzubewahren.
Im Streitfall hatte das Finanzgericht einen Abschlag von 15 % vorgenommen, da es zahlreiche Ungereimtheiten gab. Der Kläger hatte hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die der BFH nun zurückgewiesen hat.
Aus [i]Unsicherheitsabschlag war sehr gemäßigt dem Beschluss ergibt sich kein Tatbestand, und das Urteil der Vorinstanz ist nicht veröffentlicht. Der Kläger schien aber ausweislich der zitierten Vorschriften eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellt zu haben. Allerdings wären dan...