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FG Nürnberg 19.10.2022 3 K 51/22, Kommentierte Nachricht BBK 5/2023 S. 197

Steuerrecht | Aufwendige Abschiedsfeier eines Geschäftsführers nicht absetzbar

Eine Abschiedsfeier eines Geschäftsführers, die pro Gast ca. 580 € kostet, stellt eine unangemessene Repräsentation dar und ist daher nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 i. V. mit § 9 Abs. 1 EStG nicht als Werbungskosten absetzbar.

Der [i]Kosten pro Gast ca. 580 €Geschäftsführer feierte mit 162 Gästen (hiervon stammten 11 Personen aus dem privaten Umfeld) seinen Abschied aus dem Berufsleben. Die Kosten für die Feier, die in einem luxuriösen Gutshof stattfand, beliefen sich insgesamt auf ca. 95.000 €. Die Kosten entstanden u. a. für eine aufwendige Beleuchtung, Getränkekarten aus Hartschaum und Acryl, eine Zigarren-Lounge, ein Barrista-Bike, den Auftritt eines regional bekannten Trios, Feuertänzer und neun verschiedene Artisten, die eine zirkusähnliche Vorstellung boten; außerdem wurde ein Trommelworkshop mit 170 ...