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Führt die niederländische Spezialistenregelung zur Besteuerung in Deutschland?
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte jüngst über einen Fall zu entscheiden, in dem es um die Erweiterung der Rückfallklausel des DBA Niederlande 2012 durch den § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG auf Einkunftsteile ging (, NWB NWB DAAAJ-29892). In diesem Zusammenhang war auch zu beurteilen, ob es sich bei der niederländischen Spezialistenregelung um eine Steuerbefreiung oder um die pauschale Berücksichtigung von Werbungskosten handelt. Diesem Fall kommt große Bedeutung zu, da der Begriff der Einkunftsteile bisher nicht höchstrichterlich definiert worden ist. Auch die steuerliche Einordnung der niederländischen Spezialistenregelung ist aufgrund der Nähe zu den Niederlanden aus deutscher Perspektive relevant.
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I. Das Urteil des FG Düsseldorf
Die Klage vor dem FG Düsseldorf betraf einen Fall, in welchem der der niederländischen Spezialistenregelung unterliegende Arbeitslohn die Rechtsfolgen der Rückfallklausel des Art. 22 DBA Niederlande 2012 auslöst und er somit der Besteuerung in Deutschland zu unterwerfen wäre. Geklagt hatte ein in Deutschland wohnhafter Ingenieur, der von einem niederländischen Arbeitgeber Arbeitslohn bezog. Nach Ansicht des Finanzgerichts is...