Besteuerungsrückfall bei teilweiser Nichtbesteuerung
niederländischen Arbeitslohns
Leitsatz
Die Anwendung der „30 %-Spezialistenregelung in den Niederlanden”, aufgrund deren unter der Voraussetzung einer speziellen
Sachkunde in bestimmten Branchen u.a. der niederländische Arbeitslohn von Grenzpendlern zum Ausgleich sog. extraterritorialer
Kosten zu einem Anteil von 30 % steuerfrei ausgezahlt werden kann, führt zu einer den Besteuerungsrückfall gemäß § 50d Abs.
9 Satz 4 EStG auslösenden teilweisen Nichtbesteuerung des Arbeitslohns durch die Niederlande.
Die regelmäßig eine deutliche Überkompensation der anfallenden Kosten bewirkende 30 %-Regelung hat nicht den Charakter eines
pauschalen Werbungskostenabzugs.
Fundstelle(n): DStR 2023 S. 6 Nr. 18 DStRE 2023 S. 641 Nr. 11 IStR 2023 S. 214 Nr. 6 IStR 2023 S. 217 Nr. 6 PIStB 2023 S. 1 Nr. 1 PIStB 2023 S. 1 Nr. 1 DAAAJ-29892
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