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BFH Urteil v. - III R 196/82 BStBl 1987 II S. 341

Gesetze: EStG 1977 § 33a Abs. 1 und Abs. 4

Rückbeziehung von gelegentlichen Unterhaltszahlungen auf Monate vor dem Zahlungsmonat

Leitsatz

Der III. Senat schließt sich der Rechtsprechung des VI. Senats an (Urteil vom VI R 140/80, BFHE 133, 521, BStBl II 1981, 713), daß Unterhaltsaufwendungen nur insoweit nach § 33a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 EStG abgezogen werden dürfen, als hierdurch der Lebensbedarf des Empfängers im Kalenderjahr der Zahlung sichergestellt werden soll. Auch bei Unterhaltsleistungen am Ende des Jahres bleibt die Deckung des Unterhaltsbedarfs für das Folgejahr steuerlich unberücksichtigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 341
MAAAA-92331

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