Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das DAC7-Umsetzungsgesetz
Neues für Plattformbetreiber und Änderungen bei der Betriebsprüfung
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts – auch bekannt als DAC7-Umsetzungsgesetz – verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt.
NWB ReformRadar, Gesetz zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie, NWB VAAAJ-17794
Welche Bereiche umfasst das sog. DAC7-Umsetzungsgesetz?
Für welche relevanten Tätigkeiten gelten die neuen Meldepflichten für Plattformbetreiber?
Welchem übergeordneten Ziel sollen die Änderungen in der AO dienen?
I. Einleitung
Wie sich aus dem vollständigen Titel ergibt, besteht das Gesetz aus zwei unterschiedlichen Teilen, die inhaltlich nicht miteinander in Verbindung stehen. Der erste Teil umfasst die Umsetzung der im letzten Jahr von der EU verabschiedeten siebten Ergänzung der Amtshilferichtlinie mit neuen Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber durch ein neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Außerdem werden im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs bereits bestehende Instrumente wie Gruppenersuchen und grenzüberschreitende Vorbescheide und der Austausch von Informationen zu bestimmten Kategorien von Einkünften und Vermögen erweitert. Der zweite Teil enthält Änderungen des steuerlichen Verfahrensrechts mit dem Ziel, die Betriebsprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen.
II. Die Umsetzung von DAC7
1. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz
1.1 Vorbemerkungen
Immer mehr wirtschaftliche Vorgänge werden über digitale Plattformen abgewickelt. Dort können z. B. Unterkünfte oder Fahrten gebucht, Einkäufe getätigt oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Viele dieser gewerblichen Tätigkeiten sind in der Vergangenheit nicht beim FA gemeldet worden. Vor allem können von ausländischen Plattformbetreibern meist keine zuverlässigen Informationen zum Zweck der gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung erlangt werden. Bisher fehlten geordnete Verfahren zur Erfassung, Berechnung und Kontrolle von dort erwirtschafteten steuerbaren Umsätzen. Dies soll nun anders werden.
Die Finanzbehörden sollen einen besseren Zugang zu Informationen über Einkünfte erlangen, die unter Verwendung digitaler Plattformen erzielt werden. Dafür sollen die Grundlagen für eine intensive und effiziente Zusammenarbeit der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der direkten Steuern verbessert werden. Um zukünftig die über Plattformen abgewickelten Transaktionen zu erfassen, werden den Betreibern von Plattformen Meldepflichten auferlegt. Die Regelungen dazu finden sich im Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG).