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Typische und sinnvolle Gestaltungen von Unternehmereheverträgen
Das Beste hoffen und auf das Schlimmste gefasst sein: Vorsorge für den Fall der Ehescheidung
Fast jeder Unternehmer wird sich vor der Eheschließung mit einem Partner, der nicht an dem Unternehmen beteiligt ist, die Frage stellen, ob der Abschluss eines Ehevertrags sinnvoll ist oder die gesetzlichen Regelungen das Unternehmen ausreichend für den Fall der Ehescheidung schützen. Rechtskundige Dritte werden i. d. R. auf die Notwendigkeit eines Ehevertrags hinweisen. Und nicht selten gibt ein Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrags vor. Angesichts der seit Jahrzehnten fast konstant hohen Ehescheidungsraten (vgl. Destatis, Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften, www.destatis.de) ist die Frage vernünftig. Denn die rechtlichen Folgen einer Ehescheidung können dazu führen, dass das Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen wird.
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I. Absicherung für den Worst Case
Es gibt immer wieder Szenarien für Unternehmensbeteiligte und Unternehmen, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde, die dazu führen, dass Unternehmensanteile oder Unternehmen verkauft werden müssen, weil der andere Ehepartner sonst auf Grundlage der Folgen der gesetzlichen Regelungen nicht ...