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Die Überlassung der Ehewohnung nach der Scheidung
BGH (XII ZB 243/20) bestätigt zeitlich begrenzten Anspruch gegenüber dem Eigentümer-Ex-Ehepartner
Ansprüche auf Überlassung der im Eigentum des Ex-Ehepartners stehenden Ehewohnung müssen spätestens ein Jahr nach der Scheidung geltend gemacht werden. [i]Schmalbach, Ehescheidung, infoCenter, NWB NAAAB-03377 Danach kann der Eigentümer nach allgemeinen Regeln die Räumung der Wohnung durch den früheren Partner verlangen. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (, NWB CAAAH-76417) beseitigt insoweit eine für die Praxis brisante Rechtsunsicherheit.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Wenn die einvernehmliche Regelung über die Ehewohnung scheitert ...
Nach der Trennung und Scheidung der Ehepartner verlässt meist eine Partei freiwillig die bisherige Ehewohnung und überlässt die Räumlichkeiten dem anderen Ehepartner. Handelt es sich um eine Mietwohnung, übernimmt der verbleibende Ehepartner i. d. R. den Mietvertrag allein. Steht die Immobilie im Alleineigentum des anderen Ehepartners oder im Miteigentum beider, bietet es sich an, dass der verbleibende Ehepartner das Eigentum übertragen bekommt und der andere Ehepartner ausgezahlt wird. Nicht immer gelingt allerdings eine einvernehmliche Lösung. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen.