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FINANZGERICHT DES SAARLANDES  v. - 1 K 86/00

Gesetze: AO § 33 Abs. 1AO § 34 Abs. 1UStG § 2 Abs. 1 S. 2UStG § 13 Abs. 2UStG § 16UStG § 18EStG § 38 Abs. 3EStG § 41aEStGZVG §§ 146 ff.BGB § 1120BGB §1121

Zwangsverwaltung und Grundstücksvermietung an den Vollstreckungsschuldner

Leitsatz

Entscheidet sich der (Instituts-)Zwangsverwalter für die ihm nach dem ZVG eröffnete Wahlmöglichkeit, dem Vollstreckungsschuldner das beschlagnahmte Grundstück mitsamt einem darauf betriebenen Hotel- und Gaststättengewerbe zu vermieten, so ist Schuldner der durch die Fortführung dieses Gewerbebetriebes entstehenden Umsatzsteuer- und Lohnsteueransprüche nicht der Zwangsverwalter, sondern allein der Vollstreckungsschuldner.

Fundstelle(n):
WAAAB-12553

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