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Ausweis der Ergebniseffekte aus der kongruenten Bewertung von Pensionsrückstellung und RDV-Anspruch
I. Sachverhalt
Die A GmbH hat eine leistungskongruente Rückdeckungsversicherung (RDV) abgeschlossen und nicht die Absicht, die Leistungen aus dieser anderweitig als zur Zahlung der ihren Mitarbeitern zugesagten Betriebsrenten (nicht-versicherungsgebundene Zusage) zu verwenden. A wendet zur kongruenten Bewertung ab dem Geschäftsjahr 2022 die Methode des Passivprimats an. In der Vergangenheit hat sie die Pensionsrückstellung und die RDV-Ansprüche nicht kongruent bewertet (Bilanzwert des RDV-Anspruchs > korrespondierende Pensionsrückstellung).
II. Fragestellung
Wie sind Aufwendungen und Erträge der A aus der kongruenten Bewertung in der nach dem Gesamtkostenverfahren gegliederten Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen?