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StuB Nr. 11 vom Seite 444

Erste Erfahrungen aus der kongruenten Bewertung nach IDW RH FAB 1.021

Irrtümer, häufige Fehlerquellen sowie Erkenntnisse aus der Erstanwendung

WP/StB Dr. Niels Henckel

Die erstmalige Anwendung des IDW RH FAB 1.021 bei der Bewertung leistungskongruent rückgedeckter Altersversorgungszusagen unterliegt bei einigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der „Prüfungssaison 2022/2023“ der Konsultationspflicht (§ 39 Abs. 3 BS WP/vBP i. V. mit den internen Regelungen der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft). Ziel dieses Beitrags ist es, aus konsultierten Sachverhalten abgeleitete Erkenntnisse über die erstmalige kongruente Bewertung leistungskongruent rückgedeckter, nicht-versicherungsgebundener Altersversorgungsverpflichtungen darzustellen.

Kruse, Bewertung von rückgedeckten Altersversorgungsverpflichtungen nach IDW RH FAB 1.021, StuB 16/2021 S. 659, NWB ZAAAH-86608

Kernfragen
  • Was änderte sich durch IDW RH FAB 1.021 wirklich?

  • Was erwies sich als besonders fehleranfällig?

  • Welchen Erkenntnisgewinn brachte die Erstanwendung des IDW RH FAB 1.021?

I. Einleitung

[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 14. Aufl., § 253 Rz. 105 ff., NWB NAAAJ-19437 Nicht die Absicht der folgenden Ausführungen ist es, die Regelungen des IDW RH FAB 1.021 in Gänze darzustellen, weder lehrbuchartig noch vertiefend für Detailfragen. Dies bleibt anderen Beiträgen vorbehalten. Dennoch erscheint es geboten, mit ausgewählten Grundlagen die Basis für ein Verständnis des danach Folgenden zu legen. Aus diesem Grunde werden eingangs die Zwecke des Abschlusses einer Rückdeckungsversicherung beleuchtet, die Möglichkeit zur Herbeiführung der Deckungsvermögenseigenschaft und die damit verbundenen Bewertungskonsequenzen dargestellt sowie ein Verständnis zum Begriff der Leistungskongruenz vermittelt.

Sodann wird auf die kongruente, verstanden als der Höhe nach betragsgleiche, Bewertung von Rückdeckungsversicherungsanspruch (RDV-Anspruch) und Altersversorgungsverpflichtung fokussiert. Diese hat bereits eine längere Historie und ist nicht so neu, wie es bisweilen dargestellt wird. Es folgen Erläuterungen, auf welche Weise kongruent bewertet werden kann, und Hinweise, zu welchen in IDW RH FAB 1.021 nicht adressierten Folgefragen bereits der Versuch einer Klärung unternommen wurde.

Nach dieser Vorbereitung sollten die sodann dargestellten Erkenntnisse aus der erstmaligen kongruenten Bewertung leistungskongruent rückgedeckter, nicht-versicherungsgebundener Altersversorgungsverpflichtungen – trotz Komplexität der Materie – verständlich sein. Der Beitrag schließt mit einem Resümee.