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GuV-Ausweis bei Zusammentreffen von Zinsaufwand aus der Aufzinsung einer langfristigen Rückstellung mit Zinsertrag aus einem Anstieg des Abzinsungszinssatzes
I. Sachverhalt
Die A GmbH hat für eine langfristige, ungewisse Verbindlichkeit eine Verbindlichkeitsrückstellung angesetzt, die sie gem. § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB zufolge mit dem abgezinsten, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Zum Abschlussstichtag 02 ist der maßgebliche, von der Bundesbank bekannt gegebene Abzinsungszinssatz im Vergleich zum Abschlussstichtag 01 angestiegen. Die Einschätzung, zu welchem zukünftigen Zeitpunkt die Verpflichtung voraussichtlich zu erfüllen ist, hat sich nicht verändert.
II. Fragestellung
Sind der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der langfristigen Rückstellung sowie der Zinsertrag aus einem Anstieg des Abzinsungszinssatzes im handelsrechtlichen Jahresabschluss der A GmbH separat voneinander – also unsaldiert und unverrechnet – als Zinsaufwand und als Zinsertrag auszuweisen, oder sind dieser Aufwand und dieser Ertrag miteinander verrechnet bzw. saldiert entweder als Zinsaufwand oder als Zinsertrag auszuweisen?
III. Lösungshinweise
1. Ausweis des Erfolgs aus der Aufzinsung sowie aus Zinssatzänderungen
Der Zinsanteil aus der Zuführung zu langfristigen Rückstellungen, d. h. die ...