Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufteilung von Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken
gibt konkrete Anhaltspunkte zur Ermittlung der Aufteilungsschlüssel
[i]BMF, Schreiben v. 20.10.2022, BStBl 2022 I S. 1497Das BMF hat mit umfangreichem Schreiben v. (BStBl 2022 I S. 1497) Stellung zur Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken genommen. Das BMF-Schreiben wurde in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet. Es fasst zu Beginn die einschlägige Rechtsprechung zur Vorsteueraufteilung zusammen. Die Urteile des BFH sowie das „Rey Grundstücksgemeinschaft“ (NWB CAAAF-75425) sind inzwischen im BStBl II veröffentlicht worden. Das BMF folgt im Wesentlichen der Rechtsprechung, ergänzt sie aber um konkrete Anhaltspunkte zur Ermittlung der Aufteilungsschlüssel. Mit weiterem Schreiben v. (NWB YAAAJ-26878) nahm das BMF zudem Stellung zur Vorsteueraufteilung im Allgemeinen. Dieses Schreiben entfaltet ebenfalls Auswirkung auf die Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei Grundstücken. Nachfolgend sollen die wesentlichen Aspekte beider Schreiben zusammengefasst und um praxisnahe Beispiele ergänzt werden.
In der NWB Datenbank ist unter NWB OAAAC-90872 das Berechnungsprogramm „Vorsteueraufteilung bei Gebäuden“ aufrufbar.
.
I. Ein Blick auf § 15 Abs. 4 UStG
[i]Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen, NWB VAAAE-51939 Das Recht auf Vorsteuerabzug entscheidet sich nach der Verwendung der empfangenen Leistung durch den U...