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BFH Urteil v. - IV R 88/81 BStBl 1985 II S. 508

Gesetze: EStG § 14EStG § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 1

1. Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG i. V. m. § 14 EStG, wenn der Land- und Forstwirt den veräußerten Betrieb vom Erwerber pachtet und fortführt - 2. Wann stellen Grundstücksflächen, die bei der Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zurückbehalten werden, eine wesentliche Betriebsgrundlage dar?

Leitsatz

1. Veräußert ein Land- und Forstwirt seinen Betrieb, so steht die unmittelbar auf die Veräußerung erfolgende Verpachtung des Betriebs durch den Erwerber an den Veräußerer der Gewährung der Tarifvergünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.V.m. § 14 EStG nicht entgegen.

2. Zur Frage, wann bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zurückbehaltene Grundstücksflächen eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 508
RAAAA-92069

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