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Pensionsverpflichtungen
Ansätze zur Vermeidung zukünftiger Liquiditätsbelastungen
Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland mittlerweile weit verbreitet. Die Zusage entsprechender Versorgungsleistungen an Führungskräfte gehört inzwischen zum Vergütungsstandard. Viele Unternehmen gewähren jedoch nicht nur ihren Führungskräften Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, sondern allen Arbeitnehmern. Sie verfügen über Versorgungsordnungen, mittels welcher den aktiven Arbeitnehmern, den mit unverfallbaren Anwartschaften ausgeschiedenen Arbeitnehmern und den Rentnern Versorgungsleistungen zugesagt werden. Von den fünf derzeit gesetzlich vorgesehenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge wird oftmals der der Direktzusage gewählt. Dieser Durchführungsweg ist dadurch gekennzeichnet, dass während der Anwartschaftsphase sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich aufwandswirksame Rückstellungen gebildet werden. Ohne spezielle Rückdeckung kommt es im Unternehmen erst in der Leistungsphase zu einem Liquiditätsabfluss. Viele Unternehmen suchen nach Strategien, wie sie diese zukünftige Liquiditätsbelastung vermeiden bzw. möglichst gering halten können. Hierfür kommen insbesondere drei Lösungsansätze in Betracht. Diese sollen im Folgenden ...