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BFH Urteil v. - IV R 188/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) unterhielt einen landwirtschaftlichen Betrieb. Hierzu gehörten Nutzflächen von rd. 8 ha in der Gemarkung A und von rd. 3 ha in der Gemarkung B; einschließlich zugepachteter Flächen wurden rd. 25 ha bewirtschaftet. Zum 1. März 1972 verpachtete der Kläger den landwirtschaftlichen Betrieb an seinen Sohn. Die Grundstücke in B wurden nicht mitverpachtet. Der Kläger verkaufte sie im März 1973 für . . . DM an ein gewerbliches Unternehmen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 84
BFH/NV 1987 S. 84 Nr. -1
ZAAAB-28140

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