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BFH Urteil v. - VIII R 116/79 BStBl 1982 II S. 385

Gesetze: EStG §§ 7, 9, 21

Für ein in Abbruchabsicht erworbenes und bis zum Abbruch genutztes Gebäude ist AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG abzuziehen

Leitsatz

1. Wird ein Gebäude, das in Abbruchabsicht erworben wurde, bis zum Abbruch durch Vermietung oder Verpachtung genutzt, sind Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG abzuziehen.

2. Eine Verkürzung der Nutzungsdauer des Gebäudes wegen des beabsichtigten Abbruchs ist nicht zulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 385
CAAAA-91721

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