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BFH Urteil v. - V R 107/79 BStBl 1982 II S. 309

Gesetze: UStG 1967 § 14 Abs. 1UStG 1967 § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 14 Abs. 1und 5UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 11. UStDV § 5

Zur Frage, in welchen Fällen mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung durch Rechnung oder durch Gutschrift abzurechnen ist

Leitsatz

Als Aussteller einer Abrechnung mit gesondertem Steuerausweis über eine erbrachte (oder zu erbringende) Leistung kommt grundsätzlich nur derjenige der am Leistungsaustausch Beteiligten in Betracht, den zivilrechtlich die Abrechnungslast trifft. Damit ist den Beteiligten grundsätzlich die Wahl entzogen, ob sie mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung durch Rechnung oder Gutschrift (mit gesondertem Steuerausweis) abrechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 309
YAAAA-91705

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