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BFH Urteil v. - V R 11/72 BStBl 1979 II S. 420

Gesetze: UStG 1967 § 19UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 2

Zur Frage der Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Unternehmen eines Kleinunternehmers

Leitsatz

Nutzt ein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG 1967 einen Gegenstand bei Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit und auch im nichtunternehmerischen Bereich (sog. gemischte Nutzung), ist eine Zugehörigkeit des Gegenstands zum Unternehmen nur anzunehmen, wenn die nichtunternehmerische Nutzung nicht mehr als 25 v.H. beträgt. Auf die ertragsteuerrechtliche Behandlung kommt es nicht an.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 420
NAAAA-91418

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