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BFH Urteil v. - V R 61/89 BStBl 1993 II S. 810

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. bUStG 1980 § 2 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 15

Unternehmereigenschaft, Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch bei einem Hobbymotorsportler, der Werbeflächen an seinem Rennfahrzeug gegen Entgelt vermietet

Leitsatz

Ob Leistungen dem Unternehmen oder der Privatsphäre des Leistungsempfängers (hier: eines Motorsportlers mit Werbeeinnahmen) zuzuordnen sind, bestimmt sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten; nicht entscheidend ist, ob sie notwendige Voraussetzung für die unternehmerische Betätigung sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 810
BFH/NV 1993 S. 71 Nr. 11
EAAAA-94655

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