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BFH Urteil v. - IV R 163/76 BStBl 1979 II S. 405

Gesetze: EStG § 15 (Abs. 1) Nr. 2

Zur Mitunternehmereigenschaft von schenkweise als Kommanditisten aufgenommenen Familienmitgliedern; zur Selbstbindung der Verwaltung bei einer vorläufigen Veranlagung

Leitsatz

1. Der Senat hält daran fest, daß auch Gesellschafter einer OHG oder KG nur dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb (in Gestalt ihrer Anteile am Gewinn der OHG oder KG) haben, wenn sie Mitunternehmer des gewerblichen Unternehmens der OHG oder KG sind.

2. Schenkweise als Kommanditisten aufgenommene Familienangehörige sind jedenfalls dann nicht Mitunternehmer, wenn ihre Gesellschafterstellung zugunsten des bisherigen Einzelunternehmers extrem in einer Weise beschränkt ist, wie dies im Gesamtbild in Gesellschaftsverträgen zwischen Fremden nicht üblich ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 405
PAAAA-91413

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