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NWB Nr. 38 vom Seite 3201 Fach 17 Seite 2089

Pensionszusagen an tätige Mitunternehmer

Gravierende Folgen der neuen BFH-Rechtsprechung

Dr. Ulrich Hüttemann und Klaudia Klatt

Der bilanzielle Aufwand aus der Zuführung zu einer Pensionsrückstellung für tätige Gesellschafter einer Personengesellschaft war auch bisher steuerlich nicht abzugsfähig. Er wurde steuerlich allen Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungsquote wieder hinzugerechnet. Nach der neuesten BFH-Rechtsprechung soll die Zurechnung allerdings ausschließlich bei den tätigen Mitunternehmern erfolgen. Konsequenz: Je geringer die Beteiligungsquote, umso größer sind die aus dieser geänderten Hinzurechnung resultierenden Steuerzahlungen, denen keinerlei Liquiditätszufluss gegenübersteht. Bei bestehenden Pensionszusagen oder nicht planmäßigem Verlauf (z. B. frühzeitige Invalidität) sind die sofort fälligen Steuerzahlungen u. U. kaum aufzubringen. Die übrigen (nicht tätigen) Gesellschafter haben, für sie überraschend, entsprechende steuerliche Vorteile zu erwarten. Gesetzgebung und/oder Finanzverwaltung sind gefordert, die bisherige steuerliche Behandlung abzusichern.

I. Aufwand aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung nicht abzugsfähig

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer oder Gesellschafter-Angestellte einer Personengesellschaft sind, obwohl s...