Betriebsübertragung unter Vorbehaltsnießbrauch
Nachdem der X. Senat des BFH im Jahr 2017 die Übertragung eines verpachteten Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch nicht als Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG ansehen wollte (BFH, Urteil v. 25.1.2017 - X R 59/14, BStBl 2019 II S. 730), hat er nun seine Rechtsprechung für einen verpachteten wie auch für einen vom Nießbraucher aktiv weiter betriebenen Gewerbebetrieb trotz aller Kritik in Literatur und Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt. Dreh- und Angelpunkt dieser Entscheidungen ist die Frage, ob § 6 Abs. 3 EStG (§ 7 Abs. 1 EStDV a. F.) eine tätigkeitsbezogene Betrachtung des Betriebsbegriffs voraussetzt. Erst in dem Augenblick, in dem der Nießbraucher die bisherige Tätigkeit aufgibt, kann eine Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG in Frage kommen.