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Wirtschaftsprüfung

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Delegierter Rechtsakt zur Vereinfachung der ESRS-Berichterstattung für Unternehmen der ersten Welle verabschiedet (WPK)

Die Europäische Kommission hat am 11.7.2025 einen Delegierten Rechtsakt zur Änderung des ersten Sets der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Die sogenannte „Quick Fix“-Verordnung sieht gezielte Erleichterungen für Unternehmen der sogenannten ersten Welle der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Angesichts der Unsicherheiten durch die Omnibus I-Vorschläge hat die Kommission beschlossen, diese Unternehmen durch verlängerte und erweiterte Übergangsvorschriften bei einzelnen Angabepflichten für die Berichtsjahre 2025 und 2026 zu entlasten. Dies teilte die WPK mit.

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Ergebnisse der 5. Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung globaler Unternehmen (WPK)

Die International Federation of Accountants (IFAC) hat am 12.5.2025 zusammen mit dem American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) und dem Chartered Institute of Management Accountants (CIMA) Ergebnisse der nunmehr fünften Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung der 1.400 größten globalen Unternehmen aus 22 Ländern veröffentlicht. Die Studie umfasst die Jahre 2019 bis 2023. Hierauf macht die WPK aufmerksam.

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Aufruf zur Teilnahme an internationaler Umfrage für KMU (IDW)

Die IFAC, die internationale Dachorganisation für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, und die Edinburgh Group, eine Gruppe mit Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), haben eine Umfrage unter KMU entwickelt, um herauszufinden, inwieweit KMU Informationen zur Nachhaltigkeit erstellen, diese für interne Entscheidungen nutzen oder an Lieferketten, Kreditgeber oder andere Interessengruppen weitergeben. Hierauf weist das IDW hin.

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EU-Kommission beauftragt EFRAG mit der Überarbeitung der ESRS 1 (WPK)

Die Europäische Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit Schreiben v. 27.3.2025 beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 zu überarbeiten. Das Ziel ist eine deutliche Vereinfachung. Der überarbeitete Vorschlag soll bis zum 31.10.2025 vorgelegt werden. Hierauf macht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufmerksam.

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