Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen i. S. des § 13a Abs. 4 ErbStG (FG)
Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft. Sie begehrt im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Lohnsummen zur Erlangung der Erbschaftsteuervergünstigungen nach § 13a ErbStG die Vergütungen ihres geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafters sowie die Vergütungen für die Kommanditistin zu berücksichtigen.