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BFH Urteil v. - V R 107/73 BStBl 1977 II S. 273

Gesetze: UStG 1967 § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG 1967 § 24 Abs. 1

Viehhandel, Viehmast und Schlachtviehverkauf als einheitlicher Gewerbebetrieb

Leitsatz

Ein Unternehmer, der überwiegend mit erworbenem Vieh Handel treibt und daneben erworbenes Magervieh zum Zwecke des Verkaufs als Schlachtvieh mästet, unterhält einen einheitlichen Gewerbebetrieb. Die Lieferungen des selbstgemästeten Schlachtviehs sind deshalb keine Umsätze im Sinne des UStG 1967 § 24 Abs. 1 (Anwendung der Grundsätze des Urteils des Reichsfinanzhofs vom VI 455/41, RStBl 1942, 1110).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 273
QAAAA-91203

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