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BFH Urteil v. - VI R 98/73 BStBl 1974 II S. 258

Gesetze: EStG 1971 § 9 Abs. 1 Nr. 4LStDV 1971 § 20 Abs. 2 Nr. 2LStR 1970 Abschn. 25 Abs. 2, 21 Abs. 6, 11

Aufwendungen für Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und ständig wechselnden Bau- und Montagestellen

Leitsatz

Bei Arbeitnehmern, die ständig auf wechselnden auswärtigen Bau- oder Montagestellen tätig sind, sind die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug zu den jeweiligen Arbeitsstätten als Werbungskosten abzugsfähig. Es können statt dessen in der Regel die Pauschbeträge in Abschn. 21 Abs. 11 LStR 1970 abgezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 258
UAAAA-90931

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