Zulagenschädliches Ausscheiden eines Wirtschaftsguts aus dem Betrieb des Investors bei Erzielung eines nicht zu vernachlässigenden Veräußerungserlöses
Leitsatz
Das Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes aus dem Betrieb des Investors vor Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist ist ausnahmsweise dann zulagenunschädlich, wenn das betreffende Wirtschaftsgut entweder technisch abgenutzt oder wirtschaftlich verbraucht war und auch für Dritte keinen oder nur noch einen sehr geringen Wert besaß. Ein in diesem Sinne zu vernachlässigender Verwertungserlös ist dann anzunehmen, wenn er im Verhältnis zu den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 10 v. H. beträgt. Diese Untergrenze gilt auch bei vorzeitigem Ausscheiden zuchtuntauglicher Milchkühe (gegen das ,
BStBl I 1996, 1460).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 434 BB 2000 S. 762 Nr. 15 BFH/NV 2000 S. 810 Nr. 6 DB 2000 S. 806 Nr. 16 DStR 2000 S. 586 Nr. 14 DStRE 2000 S. 415 Nr. 8 FR 2000 S. 524 Nr. 9 INF 2000 S. 413 Nr. 13 OAAAA-88698
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