Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitalertragsteuer
Seit Einführung der Abgeltungsteuer haben sich wesentliche Änderungen beim Kapitalertragsteuerabzug ergeben. Der Kapitalertragsteuerabzug ab dem Jahr 2009 ist im Stichwort „Kapitalertragsteuer (ab 2009)” dargestellt.
Die nachfolgenden Ausführungen gehen auf die Rechtslage bis 2008 ein. Zur Rechtslage ab 2009 siehe den infoCenter-Beitrag Ronig, Kapitalertragsteuer (ab 2009).
I. Definition der Kapitalertragsteuer
Für bestimmte Kapitalerträge regeln die §§ 43 ff. EStG, dass die Einkommensteuer durch den Kapitalertragsteuerabzug zu erheben ist. Die Kapitalertragsteuer hat bis zum Jahr 2009 keinen Abgeltungscharakter, sondern ist lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Innerhalb der Kapitalertragsteuer wird nochmals zwischen „normaler” Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag unterschieden.
Die Regelungen des Kapitalertragsteuerabzugs gelten auch im Körperschaftsteuerrecht. Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge. Er ist ungeachtet des § 3 Nr. 40 EStG (Halbeinkünfteverfahren ) und des § 8b KStG (Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen) vorzunehmen.
Zum Kapitalertragsteuerabzug bei Anteilen an Investmentfonds vgl. Stichwort „Investmentfonds”.
II. Abzugspflichtige Kapitalerträge
Kapitalertragsteuer wird nach der abschließenden gesetzlichen Definition auf folgende Erträge einbehalten:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz, wenn der Gläubiger die Steuer trägt | |
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG (ab 2005 auch § 20 Abs. 2 Nr. 2a EStG) | 20 v.H. |
§ 20 Abs. 1 Nr. 4 und 6 EStG sowie bei Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) | 25 v.H. |
30 v.H. bzw. 35 v.H. | |
§ 20 Abs. 1 Nr. 10a und b EStG | 10 v.H. |
Beim Kapitalertragsteuerabzug bei ausländischen Gläubigern gelten Besonderheiten.
Die Kapitalertragsteuerpflicht von Investmenterträgen ist im InvStG geregelt.
Für verdeckte Gewinnausschüttungen ist keine Kapitalertragsteuer nachzuerheben, wenn die Besteuerung der Kapitalerträge gesichert ist.