Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Anlage zum Abkommen Beispielsfälle

Gosch, Kroppen, Grotherr , Kraft (März 2022)

Anlage zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Hat eine juristische Person den Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung in einem grenzüberschreitenden Gewerbegebiet und verläuft die gemeinsame Grenze zwischen den Vertragsstaaten durch die feste Geschäftseinrichtung, in der sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet, gilt die juristische Person nach Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens als nur in folgendem Vertragsstaat ansässig:

  1. Kann eindeutig bestimmt werden, in welchem der Vertragsstaaten die juristische Person den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung hat, so gilt sie als nur in diesem Staat ansässig.

  2. Kann nicht eindeutig bestimmt werden, in welchem der Vertragsstaaten die juristische Person den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung hat, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sich der größere Teil der vom Unternehmen genutzten Fläche des Gebäudes befindet, in dem die tatsächliche Geschäftsleitung des Unternehmens ausgeübt wird.S. 167

Beispielsfälle:

Beispielsfall Nr. 1:

Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung kann ei...