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NWB Nr. 4 vom Seite 255

Mietzahlungspflicht bei coronabedingter behördlicher Betriebsschließung?

Der BGH (XII ZR 8/2021) hält die Umstände des Einzelfalls für entscheidend

Prof. Dr. Ralf Jahn

Gewerbliche Unternehmen, insbesondere in der Gastronomie, Hotellerie und im Einzelhandel waren schon während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 wegen behördlich angeordneter Komplettschließungen besonders von der COVID-19-Pandemie betroffen. Die Rechtsfrage, ob ein Mieter von Gewerberäumen während einer behördlich angeordneten Geschäftsschließung [i]Welker, NWB 5/2021 S. 351wegen der Corona-Pandemie zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet ist, wurde seit Beginn der Corona-Pandemie von verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof mit einer Grundsatzentscheidung (, NWB TAAAI-01653) die Frage, ob ein Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer behördlich angeordneten Geschäftsschließung während der Corona-Pandemie zur pauschalen Kürzung der Miete berechtigt ist, entschieden. Um es vorwegzunehmen: Wie so oft, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

I. Versuche einer mietrechtlichen Positionsbestimmung

Für die Einordnung der Situation, in der der Mieter eines Gewerberaums diesen nicht nutzen kann, weil sein Betrieb coronabedingt...