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NWB Sanieren Nr. 2 vom Seite 49

Corona-Druck auf gewerbliche Vermieter und ihre Banken vermeiden

Warum Finanzierer frühzeitig in mögliche Folgen der Pandemie-Lastenverteilung aus Art. 240 § 7 EGBGB eingebunden werden sollten – und welche aktive Rolle den steuerberatenden Berufen dabei zukommen kann

Peter Gresikowski

Der aus dem Gedanken des Pandemie-Lastenausgleichs geborene Art. 240 § 7 EGBGB stellt den Markt der gewerblichen Vermietung vor neue Herausforderungen. In seinem Beitrag hat Prof. Dr. Volker Römermann bereits die daraus erwachsenden Verhandlungschancen für Minderungen gewerblicher Mieter dargelegt – einschließlich der zahlreichen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, die in gemieteten Büroräumen residieren. Wie sieht es aber mit der anderen Seite der Medaille aus – den Vermietern und den sie finanzierenden Banken?

Kernaussagen
  • Das Einfallstor Störung der Geschäftsgrundlage aus § 313 BGB kann die Existenz gewerblicher Vermieter gefährden.

  • Im Falle finanzierter Gewerbeimmobilien werden auch deren Banken hellhörig.

  • Steuerberater sollten ihre Mandanten bei einer aktiven Problemlösung mit Banken unterstützen.

I. Die Perspektive gewerblicher Vermieter – Die zugewiesene Opferrolle aus Art. 240 § 7 EGBGB

Nach ca. neun Monaten Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber zu Silvester 2020 endgültig den Weg beschritten, die wirtschaftlichen Ausfälle der per Landesverordnungen angeordneten Betriebsschließungen bzw. -einschränkungen auch auf die Vertragsparteien der betroffenen Branchen zu verteilen.

Im März 2020 geschah dies noch za...