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Corona-Druck auf gewerbliche Vermieter und ihre Banken vermeiden
Warum Finanzierer frühzeitig in mögliche Folgen der Pandemie-Lastenverteilung aus Art. 240 § 7 EGBGB eingebunden werden sollten – und welche aktive Rolle den steuerberatenden Berufen dabei zukommen kann
Der aus dem Gedanken des Pandemie-Lastenausgleichs geborene Art. 240 § 7 EGBGB stellt den Markt der gewerblichen Vermietung vor neue Herausforderungen. In seinem Beitrag hat Prof. Dr. Volker Römermann bereits die daraus erwachsenden Verhandlungschancen für Minderungen gewerblicher Mieter dargelegt – einschließlich der zahlreichen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, die in gemieteten Büroräumen residieren. Wie sieht es aber mit der anderen Seite der Medaille aus – den Vermietern und den sie finanzierenden Banken?
Das Einfallstor Störung der Geschäftsgrundlage aus § 313 BGB kann die Existenz gewerblicher Vermieter gefährden.
Im Falle finanzierter Gewerbeimmobilien werden auch deren Banken hellhörig.
Steuerberater sollten ihre Mandanten bei einer aktiven Problemlösung mit Banken unterstützen.
I. Die Perspektive gewerblicher Vermieter – Die zugewiesene Opferrolle aus Art. 240 § 7 EGBGB
Nach ca. neun Monaten Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber zu Silvester 2020 endgültig den Weg beschritten, die wirtschaftlichen Ausfälle der per Landesverordnungen angeordneten Betriebsschließungen bzw. -einschränkungen auch auf die Vertragsparteien der betroffenen Branchen zu verteilen.
Im März 2020 geschah dies noch za...