Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 384 Verfolgungsverjährung

Bernadette Duda (März 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1 Die Steuerordnungswidrigkeiten unterliegen der Verfolgungsverjährung.

2 Die Verfolgungsverjährung ist regelmäßig den Bestimmungen in §§ 31 ff. OWiG zu entnehmen. Danach orientiert sich die Verjährungsfrist an der Höhe der Bußgeldandrohung des jeweiligen Ordnungswidrigkeitentatbestands.

3 Für die Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 378 bis 380 AO hingegen bestimmt sich die Verjährungsfrist nach § 384 AO und sie lautet einheitlich auf fünf Jahre. Damit gilt eine Verjährungsfrist wie bei – einfachen – Steuerstraftaten gem. § 370 AO.

4Die Begründung für die einheitliche fünfjährige Verfolgungsverjährung ist u. a. darin zu sehen, dass die Steuerordnungswidrigkeiten – vergleichbar mit Steuerstraftaten – häufig erst bei einer Jahre später durchgeführten Betriebsprüfung entdeckt werden.

II. Geltungsbereich

5 Die Vorschrift des § 384 AO ist auf die in §§ 378 bis 380 aufgeführten Steuerordnungswidrigkeiten anwendbar:

6Sie gilt ebenfalls bei der

  • nicht oder nicht r...

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