Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 282 Wirkung der Pfändung

Dr. Alexander Zapf (Oktober 2024)
Hinweise:

§§ 50, 51 der Insolvenzordnung (InsO).

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift

1Während § 281 AO die Pfändung dem Grunde nach als Mittel der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen bestimmt sowie als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zwei der wesentlichen Pfändungsbeschränkungen ausdrücklich benennt, regelt § 282 AO die Rechtsfolgen einer wirksamen, d. h. nicht nichtigen, Pfändung.

2Hierzu bestimmt § 282 Abs. 1 AO zunächst, dass die Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört (d. h. der Vollstreckungsgläubiger, § 252 AO), ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand erwirbt. Die Entstehung eines Pfandrechts stellt – neben der nicht ausdrücklich geregelten Verstrickung sowie des im Mobiliarvollstreckungsrecht nur unvollkommen geregelten Verfügungsverbots – die dritte Rechtsfolge einer wirksamen Pfändung dar.

3Gemäß § 282 Abs. 2 AO gewährt das Pfändungspfandrecht dem Vollstreckungsgläubiger im Verhältnis zu anderen Gläubigern dieselben Rechte wie ein Pfandrecht i. S. d. ...

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