Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 266 Sonstige Fälle beschränkter Haftung

Dr. Alexander Zapf (Oktober 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift

1 § 266 AO verweist bezüglich der materiellen Haftungsbeschränkung des § 1489 BGB (Haftung des überlebenden Ehegatten bei fortgesetzter Gütergemeinschaft) auf die Vorschriften der §§ 781 bis 784 ZPO. Für die Haftungsbeschränkungen der §§ 1480 und 1504 BGB (Haftung des Ehegatten nach der Teilung des Gesamtguts sowie Haftungsausgleich der Abkömmlinge) und des § 2187 BGB (Haftung des Vermächtnisnehmers) verweist § 266 AO auf § 781 ZPO. § 266 AO ist § 786 ZPO nachgebildet, wobei §§ 780 Abs. 1 und 785 ZPO – mangels Adaptierbarkeit in das abgabenrechtliche Vollstreckungsverfahren – keine Erwähnung finden.

2Systematisch passt § 266 AO eigentlich nicht zur Gruppierung der §§ 263 ff. und § 267 AO. Bei § 266 AO geht es nicht etwa um die vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit der Berechtigung mehrerer Personen am Vollstreckungsgegenstand. Vielmehr bringt § 266 AO – als Ausnahme von der grds. unbeschränkten Haftung des Vollstreckungsschuldners mit seinem ganzen Vermögen – originär materiell-rechtliche Haftungsbeschränkungen nach den dort genan...

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