Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 139c Wirtschafts-Identifikationsnummer

Christian Anemüller (Oktober 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung

1§ 139c AO regelt die Anforderungen an die Zuteilung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer an wirtschaftlich tätige natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen. Er dient der Umsetzung des Besteuerungsverfahrens mithilfe eines eindeutigen Identifikationsmerkmals i. S. d. § 139a AO.

II. Geltungsbereich

2§ 139c AO entfaltet seine Wirkung grds. für im Inland steuerpflichtige Personen.

III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

3Die Grundlage für die Vergabe einer Wirtschafts-Identifikationsnummer ergibt sich aus § 139a AO.

B. Systematische Kommentierung

I. Erteilung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer und Einmaligkeit (§ 139c Abs. 1 AO)

4Eine W-IdNr wird nur auf Anforderung durch das BZSt erteilt. Die Anforderung erfolgt durch die jeweils zuständige Finanzbehörde. Anders als bei der Erteilung einer Identifikationsnummer für natürliche Personen nach § 139b AO erfolgt die Vergabe nicht von Amts wegen.

5Nur wirtschaftlich tätige Personen, die im Inland steuerlich erfasst sind, können eine W-IdNr erhalten. Sie beginnt stets mit „DE“. Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer „wirtschaftlichen Tätigke...

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