Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
(BStBl 2022 I 576); (BStBl 2023 I S. 990).
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung
1§ 138 AO normiert zum einen die Anzeigepflicht natürlicher und juristischer Personen sowie von Personenvereinigungen bei Aufnahme, Eröffnung, Verlegung und Aufgabe von Betrieben. Zum anderen normiert § 138 AO die Mitteilung von im Ausland liegenden Tätigkeiten oder Beteiligungen. Die Mitteilung von Auslandssachverhalten dient der Sicherstellung und Überwachung von im Ausland erzielten Einkünften und ggf. dem Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden des Bundes und der Länder.
Durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz wurde in § 14a AO erstmalig der Begriff der Personenvereinigung legal definiert und gilt für den in der AO und den Steuergesetzen vielfach verwendeten Begriffs der „Personenvereinigung“. Personenvereinigungen sind im Zivilrecht alle Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gesetzlich zulässigen Zwecks. Einige Personenvereinigungen haben als juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts Rechtspersönlichkeit, z. B. Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalges...