UStAE Aktuell
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
Anmerkung
§ 25d UStG ist mit Ablauf des aufgehoben und durch die sehr viel schärfere Regelung des neuen § 25f UStG ersetzt worden (Art. 12 Nr. 18 und 19 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. , BGBl 2019 I S. 2451). Die Finanzverwaltung hatte von der Vorschrift nur zurückhaltend Gebrauch gemacht (vgl. Leonard in Bunjes, 19. Aufl., § 25d Rz. 4), und es gab zu der Haftungsregelung bisher – soweit ersichtlich – erst drei veröffentlichte Entscheidungen (zuletzt , MwStR 2018 S. 141 m. Anm. Schuska). Aus dem neueren Schrifttum vgl. Nacke, NWB 2015 S. 3396; Schuska, MwStR 2015 S. 323; Drüen, UR 2016 S. 777; Carlé/Mirbach, UR 2018 S. 97; Gehm, StBp 2019 S. 243.