Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

4.12.6. Verträge besonderer Art

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Anmerkung

  1. Wird ein Gemeindesaal zur kurzfristigen Nutzung für Tagungen, Ausstellungen, Konzerte und Seminare überlassen und wird zusätzlich Personal für Bewirtung, Eingangskontrolle, Garderobe und die technische Nutzung, z. B. die Beleuchtungs- und Tonanlage, überlassen, liegt eine einheitliche steuerpflichtige Leistung vor, die nicht in einer Grundstücksvermietung besteht und daher steuerpflichtig ist (, DStRE 2011 S. 309; Rev. nicht zugelassen, vgl. , BFH/NV 2011 S. 1033). Nach dem (DStRE 2013 S. 1057; NZB als unbegründet zurückgewiesen durch ) liegt demgegenüber eine einheitliche steuerfreie Vermietungsleistung i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG vor, wenn außer dem Hausmeister kein zusätzliches Personal zu Verfügung gestellt wird.

  2. Überlässt ein Arzt einem anderen Arzt Räume, nichtärztliches Fachpersonal, Geräte und Verbrauchsmaterial, damit dieser im Rahmen eines Mammographie-Screening-Programms Mammographie-Aufnahmen für bestimmte Zeiträume durchführen kann, liegt eine einhei...BStBl 2015 II S. 1058