Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

4.11b.1. Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Dezember 2024)

Anmerkung

  1. Mit dem PostModG v. (BGBl. 2024 I Nr. 236), das am in Kraft getreten ist, sind sog. Teilleistungen i. S. v. § 54 Abs. 1 PostG in den Katalog der Postuniversaldienstleistungen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PostG) aufgenommen worden. Hierbei handelt es sich um Leistungen, bei denen der Kunde bestimmte Postleistungen selbst erbringt, z. B. die Vorsortierung der Post nach Zustellgebieten und direkte Einlieferung in Briefzentren, und hierfür einen Rabatt erhält. Fraglich ist, ob lediglich die Deutsche Post AG als Postuniversaldienstleister die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen kann oder auch andere Marktteilnehmer (vgl. hierzu Endres-Reich/Hamrik, UR 2024 S. 749). Das FG Köln hat bereits für Zeiträume vor Inkrafttreten des PostModG die Steuerbefreiung für Teilleistungen bejaht (Urt. v. – 8 K 1248/18, Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 6/21, EFG 2021 S. 1327 m. Anm. Kessens; krit. Ulmenstein, MwStR 2024 S. 588; vgl. hierzu auch Anm. 5).

  2. Die umsatzsteuerliche Beurteilung der Leistungen eines Postkonsolidierers hängt von den Vertragsbeziehungen zu den Beteiligten ab. Ggf. erbringt er Leistungen an Kunden, deren Post er abh...