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USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 11

Vorsteuerabzug im Fall eines nachträglich als steuerpflichtig erkannten Umsatzes

; Zipvit Ltd

Ralf Walkenhorst

Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, unter welchen Voraussetzungen ein Vorsteuerabzug bei einem nachträglich als steuerpflichtig erkannten Umsatz beim Leistungsempfänger möglich ist.

I. Leitsatz

Art. 168 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die Mehrwertsteuer nicht als i. S. dieser Bestimmung geschuldet oder entrichtet angesehen werden kann und daher vom Steuerpflichtigen nicht abgezogen werden kann, wenn zum einen dieser und sein Dienstleistungserbringer die betreffenden Leistungen aufgrund einer falschen Auslegung des Unionsrechts durch die nationalen Behörden zu Unrecht für mehrwertsteuerfrei gehalten haben, in den Rechnungen folglich keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde und nach dem Vertrag zwischen diesen beiden Personen die Kosten, falls diese Steuer geschuldet würde, vom Leistungsempfänger zu tragen wären, und wenn zum anderen keine rechtzeitigen Schritte zur nachträglichen Einziehung der nicht entrichteten Mehrwertsteuer erfolgt sind und deshalb jedem darauf gerichteten Vorgehen des Dienstleistungserbringers sowie der Steuer- und Zollverwaltung die Verjährung entgegensteht.

II. Sachverhalt

Es handelt sich um ein Verfahr...