UStAE Aktuell
2024
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1.3. Schadensersatz
Anmerkung
Nach Abschn. 1.3 Abs. 17 UStAE a. F. sollte der Wertminderungsausgleich, den ein Leasingnehmer an den Leasinggeber zahlen muss, kein Schadensersatz, sondern Teil der Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung des Leasinggegenstandes sein. Diese Rechtsauffassung war nicht mit den BGH-Urteilen v. (UR 2007 S. 416) und (UR 2011 S. 813) zu vereinbaren und ist durch (BStBl 2014 II S. 206; dazu Jacobs, ; Nieskoven, GStB 2013 S. 291; Vogler, MwStR 2014 S. 6) ausdrücklich abgelehnt worden. Durch (BStBl 2014 I S. 267 mit Übergangsregelung für Leasingverträge, die vor dem enden, d. h. Nichtbeanstandung, wenn der Minderwertausgleich noch als Entgelt behandelt wird) hat die Verwaltung ihre Anweisungen an die Rechtsprechung angepasst und Abschn. 1.3 Abs. 17 UStAE neu gefasst. Nur soweit ein Wertminderungsausgleich wegen übermäßiger Nutzung („Mehrkilometer“, verspätete Rückgabe) des Leasinggegenstandes zu zahlen ist, handelt es sich um eine Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung durch den Leasinggeber (ebenso Slotty-Harms, UVR 2013 S. 347). Gegenleistungscharakter hat auch der vom Leasingnehmer...