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USt direkt digital Nr. 10 vom Seite 16

Vertragsstrafen und Umsatzsteuer

, Apcoa Parking

Dr. Matthias Gehm

Der EuGH hat mit Apcoa Parking – entschieden, dass Vertragsstrafen in Form von sogenannten „Kontrollgebühren“, die aufgrund privatrechtliche Nutzungsbedingungen für das Parken auf einem Privatgrundstück dann anfallen, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird (beispielsweise bei Parken an nicht ausgewiesener Stelle oder Nichtanbringen des Parkscheins an der Windschutzscheibe), in unmittelbaren Zusammenhang mit der Parkdienstleistung stehen und somit der Umsatzsteuer unterfallen. Der Fall betraf das dänische Recht. Es stellt sich die Frage, ob aus dieser Entscheidung sich Folgen für die bisherige umsatzsteuerliche Behandlung von Vertragsstrafen in Deutschland ergeben.

I. Bisherige umsatzsteuerliche Behandlung

Wer sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Vertragsstrafen beschäftigt, hat sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob Schadensersatz Umsatzsteuer auslöst.

1. Abgrenzung echter von unechtem Schadensersatz

Nach der bisherigen Rechtsauffassung des BFH und der Finanzverwaltung ist zwischen echtem Schadensersatz und unechtem Schadensersatz zu unterscheiden (vgl. Robisch, in: Bunjes, UStG Komm., 20. Aufl. 2021, § 1 Rz. 45).

Zuerst ist nach bis...