Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 326 Persönlicher Sicherheitsarrest
Allgemeine Vollstreckungsvorschrift über die Vollstreckung nach der Abgabenordnung – Vollstreckungsanweisung (VollstrA) – v. , zuletzt geändert durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift v. , BStBl 2017 I S. 1374; Inhaltsübersicht VollstrA; Abschn. 56 VollstrA.
Hild, Steuerarrest, DB 1998 S. 1358; Tormöhlen, Der steuerliche Arrest, AO-StB 2009 S. 184.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1§ 326 AO regelt die Anordnung des persönlichen Arrestes gegenüber einem Steuerpflichtigen in Form einer richterlich anzuordnenden Freiheitsentziehung.
2Der Zweck der Vorschrift liegt in der Sicherung der ansonsten gefährdeten Vollstreckung.
3Der dingliche und der persönliche Arrest können nebeneinander angeordnet werden.
II. Geltungsbereich
1. Sachlicher Anwendungsbereich
4§ 324 AO bezieht sich auf die Arrestierung wegen Geldforderungen (Steuer- und Zollforderungen) des Steuerpflichtigen.
5Der Arrest kann auch gegen Haftung- und Duldungsschuldner angeordnet werden.
2. Persönlicher Anwendungsbereich
6Als eine freiheitsentziehende Maßnahme kann der persönliche Arrest naturgemäß nur gegenüber einer natürlichen Person angeordnet werden.
III. Verhältnis zu anderen Vorschriften
7§ 324 AO betrifft den dingl...