Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Prof. Dr. Eva Kohler (August 2024)
Hinweise:

Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2020 Nr. 82, NWB CAAAH-38791.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck

1§ 398 AO war ursprünglich als Ergänzung des § 153 StGB a. F. eingeführt worden. Da § 153 StGB nicht mehr auf Vermögensdelikte beschränkt ist und nunmehr auch im Anwendungsbereich der Abgabenordnung Geltung beansprucht, kommt § 398 AO kaum mehr eigenständige Bedeutung zu. Die Norm wird insofern auch als überflüssig betrachtet.

II. Geltungsbereich

2Die Steuerstraftaten, die nach § 398 AO eingestellt werden können, sind in der Vorschrift enumerativ aufgezählt. Dies sind:

  • die Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

  • die Steuerhehlerei (§ 374 AO)

  • die Begünstigung nach Steuerhinterziehung, Bannbruch oder Steuerhehlerei.

Die Steuerhinterziehung i. S. des § 398 AO umfasst auch den Schmuggel. Demgegenüber ist bei Bannbruch nach § 372 AO keine Einstellung nach § 398 AO möglich.

III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

3 Durch § 398 AO wird eine Einstellung nach anderen Vorschriften, insbesondere der §§ 153, 153a StPO, §§ 45, 47 GG, § 385 Abs. 1 AO, nicht ausgeschlossen. Die verschiedenen Einstellungsnormen bestehen nebeneinander.

B. Systematische Kommentierung

I. Voraussetzungen der Verfahrenseinstellung

4Eine ...

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