Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 397 Einleitung des Strafverfahrens
AEAO zu § 397; Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2020, NWB CAAAH-38791.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck
1Anlass für die Norm bildet, dass ein Steuerstrafverfahren seinen Ausgangspunkt regelmäßig im Besteuerungsverfahren nimmt und beide parallel geführt werden. Gleichzeitig hat die Einleitung des Strafverfahrens erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Beschuldigten im Besteuerungsverfahren. Dies führt zu Abgrenzungsschwierigkeiten und einem besonderen Schutzbedürfnis des beschuldigten Steuerpflichtigen, dem durch die Vorschrift Rechnung getragen werden soll. § 397 AO ist an sich eine Spezialnorm der AO, wird aber regelmäßig allgemein für die Begründung der Beschuldigteneigenschaft herangezogen.
II. Rechtsnatur der Einleitung
2Die Verfahrenseinleitung ist keine Voraussetzung für die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungsmaßnahmen. Sie ist deren Konsequenz. Die Einleitung des Strafverfahrens hängt auch nicht von der Rechtmäßigkeit der Verfolgungsmaßnahme ab. Nicht zuletzt legt nicht § 397 AO, sondern das allgemeine Legalitätsprinzip die Einleitung eines Strafverfahr...