Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 192 Vertragliche Haftung
AEAO zu § 192 AO.
App, Zur Haftung des Bürgen für Steuerschulden und tauglichen Einwendungen gegen seine Inanspruchnahme, DStZ 1998 S. 867; ders., Überblick über die Steuerbürgschaft, BuW 2003 S. 279; von Bernstorff, Die Sicherheitsleistung im Zollrecht, RIW 2011 S. 657; Frenkel, Die Haftung für fremde Steuerschulden nach der Abgabenordnung 1977, BB 1977 S. 788; Friedrich, Bürgschaften für Steuerschulden, StuW 1979 S. 259; Fuchs, Ist die Bürgschaft für eine Zollschuld eine „Zollsache“ oder eine „Zivil- oder Handelssache“?, ZfZ 2004 S. 105; Graf Lambsdorff/Skora, Handbuch des Bürgschaftsrechts, 1994; Gehm, Die Haftung für Steuerschulden nach privat- rechtlichen Normen Risikoprofil in der Praxis; StBP 2019 S. 277; Hogrefe, Der Anspruch des Steuerbürgen auf ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln des Gläubigers im Hauptschuldverhältnis und die Folgen einer Zuwiderhandlung im Bürgschaftsverhältnis, BB 2009 S. 27; Kasper, Haftung für Gemeindesteuern, DStZ 2006 S. 509; Mösbauer, Die Bürgschaft – das vertragliche Sicherstellungsmittel für gegenwärtige und zukünftige Steuerforderungen, BB 1988 S. 671.
A. Allgemeine Erläuterungen
1§ 192 AO ergänzt § 191 AO um die Haftung auf vertragsrechtlicher Grun...