Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 297 Aussetzung der Verwertung
Abschn. 40 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Vollstreckung nach der Abgabenordnung (Vollstreckungsanweisung – VollstrA) v. (BStBl 1980 I S. 112), zuletzt geändert durch Art. 1 der Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift v. (BStBl 2017 I S. 1374).
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift
1 Die Aussetzung der Verwertung gem. § 297 AO ist eine besondere Form des Vollstreckungsaufschubs für den Zeitabschnitt des sich an die Pfändung anschließenden Verwertungsverfahrens. Ebenso wie im Rahmen von § 258 AO ist auch für Maßnahmen nach § 297 AO kein (ausdrücklicher) Antrag des Vollstreckungsschuldners erforderlich. Die Unbilligkeit der alsbaldigen Verwertung ist vielmehr von Amts wegen zu beachten.
2Ob § 297 AO neben dem umfassenderen § 258 AO überhaupt eine eigene Daseinsberechtigung hat, ist fraglich. Jedenfalls dürfte § 297 AO in der Praxis kaum eine eigenständige Bedeutung haben, zumal § 297 AO d...